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Gesundheit & Vorsorge fördern

Gesundheitliche Fragen begleiten Kinder und Eltern über viele Jahre hinweg. Regelmäßige Vorsorge, frühe Förderung und ein wachsamer Blick auf körperliches und seelisches Wohlbefinden helfen dabei, Entwicklungen gut zu begleiten und mögliche Belastungen rechtzeitig zu erkennen.

Altersgemäße Entwicklung fördern

Unmittelbar nach der Geburt prüft die Hebamme, ob Ihr Baby körperlich gesund ist – eine erste Bestandsaufnahme. Mit zunehmendem Alter wird die Frage nach einer altersgemäßen Entwicklung jedoch komplexer. Unterschiede im Tempo sind normal und in der Regel unbedenklich.

Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U12 bieten hierfür eine verlässliche Orientierung. Anhand standardisierter Untersuchungen erfassen Kinderärztinnen und Kinderärzte körperliche, geistige und soziale Entwicklungsschritte Ihres Kindes. Ziel ist es, Entwicklungsverzögerungen oder gesundheitliche Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig geeignete Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten.

Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U12 bei Kinderarzt oder Kinderärztin

Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 dienen der frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen sowie von körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklungsauffälligkeiten. Bei jeder Untersuchung wird zudem geprüft, ob Impfungen anstehen oder aufgefrischt werden sollten. Die weiterführenden Untersuchungen bis zur U12 richten den Blick insbesondere auf Schulkinder und Jugendliche und sollen Hinweise geben, wenn Überforderung, Belastungen oder gesundheitliche Risiken im schulischen oder sozialen Umfeld entstehen.

Nicht alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Untersuchungen ab der U10. Klären Sie daher frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen abgedeckt sind.

Früherkennungsuntersuchungen als Pflicht?

Rein rechtlich sind Sie nicht verpflichtet, mit Ihrem Kind an den U-Untersuchungen teilzunehmen. In der Praxis wird die Einhaltung der Termine jedoch in vielen Bundesländern aufmerksam begleitet. Hintergrund ist, dass die Vorsorgeuntersuchungen nicht nur der gesundheitlichen Früherkennung dienen, sondern auch Hinweise auf mögliche Überforderung der Eltern oder auf Vernachlässigung, Verwahrlosung, Missbrauch oder Misshandlung geben können. Das liegt auch im Interesse Ihres Kindes, da es im Alltag häufig von weiteren Bezugspersonen außerhalb der Familie betreut wird.

In Nordrhein-Westfalen und einigen anderen Bundesländern besteht eine Meldepflicht für Kinderärztinnen und Kinderärzte. Eltern werden schriftlich an anstehende Untersuchungen erinnert, wenn Termine nicht wahrgenommen wurden. Erfolgt die Untersuchung auch danach nicht innerhalb von vier Wochen, wird der zuständige Jugendhilfeträger informiert, der das weitere Vorgehen prüft.

Eine vergleichbare Regelung gilt in Berlin: Auch hier werden Eltern bei versäumten Untersuchungen angeschrieben. Ziel dieser Verfahren ist es, die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen U4 bis U9 zu erhöhen und mögliche Risiken für Kinder frühzeitig zu erkennen.


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