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Die Entwicklung des Kindes begleiten

Von der Geburt bis in die Pubertät begleiten die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U12 die körperliche, geistige und soziale Entwicklung Ihres Kindes. Bei allen Untersuchungen werden Größe, Gewicht und Kopfumfang gemessen und eine altersentsprechende körperliche Untersuchung durchgeführt. Mit zunehmendem Alter zeigt Ihr Kind spielerisch, was es bereits kann. Ab der U6 hilft es, Ihr Kind behutsam vorzubereiten – etwa durch gemeinsames Sprechen, Bilderbücher, Puzzles oder kleine Zeichenübungen. Das gibt Sicherheit und erleichtert die Untersuchung.
  • U1: Wenige Stunden nach der Geburt werden Atmung, Herzschlag, Hautfarbe, Muskelspannung und Reflexe überprüft. Zudem erfolgen Messungen von Gewicht, Körperlänge und Kopfumfang sowie ein Hörscreening. Am zweiten oder dritten Lebenstag wird Blut entnommen, um angeborene Erkrankungen frühzeitig zu erkennen.
  • U2: Zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag werden Organe, Motorik, Stoffwechsel und Hormonfunktion untersucht. Gegebenenfalls erfolgt eine orthopädische Abklärung. Wichtig ist außerdem, dass Sie einen Kinderarzt gefunden haben und wissen, wo sich das nächste Kinderkrankenhaus befindet.
  • U3: In der vierten bis sechsten Lebenswoche liegt der Fokus auf Haltung und Beweglichkeit. Eine Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke gehört hier routinemäßig dazu.
  • U4: Im dritten bis vierten Lebensmonat werden motorische Entwicklung, Nervensystem, Hör- und Sehvermögen sowie das Hüftgelenk überprüft.
  • U5: Im sechsten oder siebten Lebensmonat geht es um erste Laute, Drehbewegungen und die allgemeine Entwicklung. Zusätzlich erhalten Sie Informationen zu Ernährung, Beikost und Hautpflege.
  • U6: Zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat werden Beweglichkeit und Sprachentwicklung beurteilt: Sitzen, Krabbeln, erste Schritte und erste Worte stehen im Mittelpunkt.
  • U7: Kurz vor dem zweiten Geburtstag wird überprüft, ob Ihr Kind sicher läuft, Gegenstände erkennt und benennt sowie altersgerecht kommuniziert. Auch soziale Entwicklung und erste Schritte zur Sauberkeit werden thematisiert.
  • U7a: Diese zusätzliche Untersuchung zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat schließt die Lücke zur U8. Sie dient der frühzeitigen Erkennung körperlicher oder psychischer Auffälligkeiten und wird nicht von allen Krankenkassen übernommen.
  • U8: Im Alter von dreieinhalb bis vier Jahren stehen Geschicklichkeit, Selbstständigkeit, Sozialverhalten und Kontaktfähigkeit im Vordergrund.
  • U9: Mit fünf bis fünfeinhalb Jahren werden die bisherigen Entwicklungsschritte überprüft, insbesondere Motorik, Haltung und Sozialverhalten. Zudem erfolgt eine erste Einschätzung der Schulfähigkeit.
  • U10: Bei sieben- bis achtjährigen Kindern wird geprüft, ob Lern- oder Entwicklungsauffälligkeiten bestehen, etwa im Lesen, Schreiben oder Rechnen. Auch Hinweise auf ADHS, Zahn- und Kieferfehlstellungen sowie das Medienverhalten werden erfasst.
  • U11: Bei neun- bis zehnjährigen Kindern stehen schulische Entwicklung, Sozialverhalten, Bewegungsgewohnheiten und mögliche Suchtgefährdungen im Fokus.
  • U12: Zwischen dem 13. und 15. Lebensjahr werden körperliche und seelische Entwicklung, Impfstatus, Blutdruck, Schilddrüsenfunktion, Motorik, Gesundheitsverhalten sowie schulische und familiäre Situation umfassend betrachtet.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Kinder- und Jugendärzte und Jugendärztinnen im Netz.


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