logo
logo

Login

Überblick monatliche Leistungen nach Pflegegrad

Die genaue Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Pflegeversicherung richtet sich ausnahmslos nach dem im Leistungsbescheid mitgeteilten Pflegegrad:

Seit 01.01.2025 gilt:

 PG1PG2PG3PG4PG5
Geldleistung ambulant (Pflegegeld)347 Euro599 Euro800 Euro990 Euro
Sachleistung ambulant (Pflegedienst)796 Euro1.497 Euro1.859 Euro2.299 Euro
Leistungs-betrag stationär (Pflegeheim)131 Euro805 Euro1.319 Euro1.855 Euro2.096 Euro

Sie möchten sich kostenlos von unseren Expert*innen zum Thema Leistungen nach Pflegegrad beraten lassen und den individuellen Anspruch klären?