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Steuerliche Geltendmachung („Absetzbarkeit“)

Für häusliche Pflege, die Sie zusätzlich zu den Leistungen der Pflegekasse privat zahlen, können Sie bzw. Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied bis zu 4.000 € pro Kalenderjahr steuermindernd geltend machen. Das betrifft auch Wohnungsreinigung, Gartenpflege usw. Steuerlich berücksichtigt werden bis zu 20 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Aufwendungen anhand von Belegen und deren Zahlung anhand von Kontoauszügen nachweisen können.


Hinweis

Kosten, die Sie steuerlich geltend machen, dürfen nicht bereits durch Leistungen der Pflegekasse (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung, Verhinderungspflege usw.) abgedeckt sein.


Sie sich über den aktuellen Stand und lassen Sie sich individuell dazu beraten.


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