Die Pflege eines an Demenz erkrankten Familienmitglieds ist in besonderer Weise belastend. Da es viele Erkrankungen gibt, die ähnliche Symptome aufweisen wie Demenz (etwa Abnahme des Gedächtnisses und des Denkvermögens, Beeinträchtigungen im Alltagsleben, psychische Störungen wie Apathie und Depression sowie Veränderungen der Persönlichkeit), sollte möglichst frühzeitig eine medizinische Abklärung stattfinden. Erste Anlaufstelle ist hier meist die hausärztliche Praxis. Niedergelassene Neurolog*innen sowie Gedächtnisambulanzen und -sprechstunden in Kliniken und sind dann spezialisiert auf die Diagnostik.
Um Ihr Familienmitglied mit Demenz dauerhaft gut pflegen zu können, ist es wichtig, dass Sie sehr bewusst auf Ihr eigenes Wohlergehen und Ihre Grenzen achten. Hier einige Hinweise, wie Sie in dieser herausfordernden Situation für Ihre eigene Gesunderhaltung sorgen können:
Pflege und Selbstpflege
Gerade in einer Situation, die so außerordentliche Ansprüche stellt wie die Pflege eines Familienmitglieds mit Demenz, wünschen viele Pflegende, sich durch eine Teilzeitbeschäftigung eine gewisse Normalität und auch finanzielle Sicherheit zu erhalten. Dies können Sie sich beispielsweise dadurch ermöglichen, dass Sie Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied während der Woche oder an festgelegten Tagen in einer Tagespflegeeinrichtung betreuen lassen. Solche Einrichtungen sind meist von 8:00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet, organisieren auch den Hol- und Bringdienst und bieten alle notwendigen Hilfen, gemeinsame Mahlzeiten und soziale Kontakte.
Erholungsurlaub
Urlaub ist Ihnen auch dann möglich, wenn Sie ein Familienmitglied zu Hause pflegen! Hierzu können Sie die sogenannte Kurzzeitpflege oder die Verhinderungspflege beantragen. Es gibt es auch eigene Urlaubsangebote für Reisende mit pflegebedürftigen Angehörigen. In der Regel handelt es sich um Hotels, die vor Ort Kooperationen mit Pflegediensten unterhalten, deren Leistungen dann im gewohnten Rahmen von der Pflegekasse bezahlt werden. Weiterführende Informationen und Angebote finden Sie hier online in einer Broschüre der Deutschen Alzheimergesellschaft.
Zeit für Hobbys
Haben Sie ein Hobby, können aber Ihr an Demenz erkranktes Familienmitglied nicht allein zu Hause lassen? Erkundigen Sie sich nach Möglichkeiten, Ihr Familienmitglied stundenweise bspw. durch einen Besuchsdienst betreuen zu lassen. Vielerorts gibt es inzwischen außerdem Angebote speziell für Demenzkranke wie etwa Seniorentreffs an mehreren Tagen pro Woche.
Austausch und Kurse
Bei der Pflege Ihres Angehörigen handelt es sich um einen zentralen Lebensbestandteil, über den Sie wahrscheinlich nicht mit allen sprechen, aber sich gerne austauschen möchten. Als besonders hilfreich haben sich Gesprächskontakte mit Menschen erwiesen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden und denen Sie demzufolge nicht alles erklären müssen. Vielerorts gibt es Selbsthilfe- oder Gesprächsgruppen für pflegende Angehörige. Hier kann Ihnen die Pflegeberatung oder die Verbraucherzentrale vor Ort passende Adressen nennen. Oder Sie recherchieren selbst online nach Selbsthilfegruppen.
Es werden auch spezielle Kurse für Angehörige von Demenzkranken angeboten, die dazu dienen, eigenes Verhalten zu reflektieren und Lösungen für schwierige Situationen im Alltag zu finden. Bespiele sind die Schulungsreihe „Hilfe beim Helfen“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft oder das von Prof. Dr. Sabine Engel entwickelte Schulungsprogramm EduKation demenz®.
Gemeinsame Freizeitaktivitäten
Menschen mit Demenzerkrankung haben häufig einen starken Bewegungsdrang. Hier können gemeinsame Aktivitäten wie Seniorensport oder Spaziergänge bzw. leichte Wanderungen in einer Gruppe den gemeinsamen Alltag sehr entspannen. Zum einen sind in der Gruppe nicht nur Sie allein für die Beaufsichtigung Ihres Familienmitglieds zuständig, zum anderen kann Ihnen die eigene sportliche Betätigung auch beim Stressabbau helfen.
Selbsthilfegruppen
Die Pflege eines Familienmitglieds kann erfordern, dass Sie Ihren eigenen Tagesablauf stark, wenn nicht gar vollständig auf diese Aufgabe ausrichten. Für eigene soziale Kontakte bleibt dann oft nur noch wenig Zeit. Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige können helfen, soziale Isolation zu vermeiden und verständnisvolle Gesprächspartner*innen zu finden. Innerhalb der Gruppe können Sie sich gegenseitig dabei unterstützen, gesundheitliche, psychische oder soziale Probleme zu bewältigen. Eine solche Gruppe ist aber auch ein geschützter Ort, um sonst tabuisierte Themen wie bspw. Inkontinenz anzusprechen und von den Erfahrungen der anderen Gruppenmitglieder zu lernen. Das gibt neue Kraft für den nicht immer einfachen Alltag als Pflegeperson.
Wählen Sie möglichst eine Selbsthilfegruppe aus, die genau auf Ihre Situation passt, also etwa eine Gruppe für Angehörige Demenzkranker oder eine Gruppe für Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen. Im Internet finden Sie passende Gruppen beispielsweise über www.selbsthilfenetz.de oder www.nakos.de.
Auch Pflegenetzwerke in Unternehmen gehören zu den Selbsthilfegruppen. Bisher gibt es sie hauptsächlich in Großunternehmen, doch ihre Zahl wächst ständig. Ob es in Ihrem Unternehmen ein Pflegenetzwerk gibt, erfahren Sie bei der Personalabteilung, beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) oder beim Betriebsrat.
Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen
Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei Behinderung und zur Abwendung von Pflegebedürftigkeit. Die Leistungen werden aber auch erbracht, wenn die Pflegedürftigkeit bereits eingetreten ist. Die Maßnahme ist dann darauf ausgerichtet, die Pflegebedürftigkeit zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen oder eine Verschlimmerung zu verhüten.
Die Leistungen zur Rehabilitation müssen von der versicherten Person beantragt werden. Der Antrag kann direkt beim Träger der Maßnahme gestellt werden. Ist der Träger nicht klar, kann der Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese leitet den Antrag dann entsprechend weiter. Der*die behandelnde Arzt*Ärztin sollte in den Entscheidungsprozess einbezogen werden, da in der Regel ein Befundbericht benötigt wird. Liegt dieser vor, kann die Bearbeitung zügig erfolgen.
Die speziell geriatrische Rehabilitation für Menschen ab etwa 70 Jahre wird in ambulanter und stationärer Form angeboten. Das Ziel der geriatrischen Rehabilitation ist, dass der ältere Mensch seine größtmögliche Selbstständigkeit erhalten bzw. wieder erreichen kann. Typische Beispiele für eine erforderliche geriatrische Rehabilitation sind der Schlaganfall oder ein Bruch des Hüftgelenkes.
Der Medizinische Dienst kann im Rahmen einer Begutachtung eine gesonderte Präventions- und Rehabilitationsempfehlung abgeben und übersendet diese der Pflegekasse. Die Pflegekasse informiert dann die versicherte Person und mit deren Einwilligung den*die behandelnde*n Arzt*Ärztin. Ein Antrag durch die versicherte Person ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Der zuständige Träger der Rehabilitation wird von der Pflegekasse informiert.
Eine Rehabilitation wird nur mit Zustimmung der betroffenen Person eingeleitet. Dabei wird besonders auf die Mitwirkungspflicht des*der pflegebedürftigen Versicherten hingewirkt. Um Ziele im Rahmen einer Rehabilitation vereinbaren zu können, ist es erforderlich, dass eine ausreichende körperliche Belastbarkeit vorliegt. Schwerwiegende Orientierungs- oder ausgeprägte psychische Störungen sowie andere Beeinträchtigungen können eine Teilnahme verhindern.
Eine Sonderform ist die mobile Rehabilitation. Dabei werden die Leistungen im gewohnten Lebensumfeld der versicherten Person, also auch in einer Pflegeeinrichtung erbracht. Insbesondere Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen können von dieser Form der Rehabilitation profitieren, da sie ihre vertraute Umgebung nicht verlassen müssen. Außerdem ist der aktive Einbezug von Angehörigen oder von Mitarbeiter*innen in der Pflege gegeben.
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