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Patientenverfügung

Es ist für die Pflegesituation sehr hilfreich und schafft zusätzliche Sicherheit für den Notfall, wenn seitens der zu pflegenden Person eine Patientenverfügung vorliegt. In einer Patientenverfügung kann jeder Mensch festlegen, welche ärztlichen Maßnahmen er zur medizinischen Versorgung wünscht bzw. ablehnt. So wird sichergestellt, dass bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall dem individuellen Willen entsprochen wird, selbst wenn dieser nicht mehr geäußert werden kann. Patientenverfügungen sind auch ohne notarielle Beglaubigung rechtlich verbindlich, sie müssen also von Ärzt*innen umgesetzt werden, wenn die entsprechende Behandlungs- oder Lebenssituation eintritt.

Sicherlich ist es nicht einfach, dieses Thema gegenüber einem Familienmitglied anzusprechen, das noch keine Patientenverfügung hat. Doch eine Patientenverfügung stellt zum einen quasi vorab ein selbstbestimmtes Leben sicher für eine Zeit, in der das Selbstbestimmungsrecht nicht mehr aktiv ausgeübt werden kann. Zum anderen kann sie Ihnen und den anderen Angehörigen unter Umständen juristische Schwierigkeiten, vor allem aber schwerwiegende ethische Konflikte ersparen.


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