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Leistungen für Kinder mit Beeinträchtigungen

Als Eltern eines Kindes mit Behinderung, einer schweren Mehrfachbehinderung oder einer schweren chronischen Krankheit erleben Sie in den ersten Lebensmonaten oft eine Achterbahn der Gefühle: Auf der einen Seite ist da die Freude über Ihr Kind, so wie bei allen anderen Eltern, auf der anderen Seite werden Sie mit einer ganzen Reihe von Herausforderungen und bürokratischen Hürden konfrontiert. Häufig sind weitere Untersuchungen erforderlich, bis der Befund eindeutig vorliegt. Ihre Lebensplanung muss neu überdacht und geordnet werden, um Ihrem behinderten Kind einen Platz darin zu geben. Empfehlenswert ist hier der Ratgeber „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., der viel Wissenswertes zum Thema bereithält.

Es gibt eine Vielzahl von Leistungen für Kinder mit Behinderung und ihre Familien, die allerdings in einer ganzen Reihe verschiedener Gesetze geregelt sind. Deshalb ist es nicht immer leicht, sich einen Überblick zu verschaffen. Hier das Wichtigste in Kürze:

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe soll allen Kindern und Erwachsenen mit Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Sie ist seit 2020 rechtlich aus der Sozialhilfe herausgelöst und als moderne Teilhabeleistung konzipiert. Gerade für Familien von Arbeitnehmer*innen ist sie relevant, da die Hürden für den Erhalt der Unterstützung deutlich gesenkt wurden. Kernleistungen wie die heilpädagogische Frühförderung (bis zum Schuleintritt) und Leistungen zur Bildung (z. B. Schulbegleiter*innen) werden in der Regel vollständig einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Das Einkommen der Eltern spielt hier also keine Rolle. Bei Leistungen, die nicht komplett kostenfrei sind, gelten hohe Freibeträge.


Je nach Art der Beeinträchtigung ist entweder das Jugendamt (bei seelischen Behinderungen wie z. B. ADHS oder Autismus) oder der Träger der Eingliederungshilfe (bei körperlichen oder geistigen Behinderungen) zuständig.


Frühförderung

Früherkennung und Frühförderung unterstützen Sie darin, rechtzeitig Hilfen zur Unterstützung der Entwicklung Ihres Kindes mit Behinderung zu erhalten. Dies beinhaltet sowohl medizinisch-therapeutische Maßnahmen und heilpädagogische Unterstützung für Ihr Kind als auch eine umfassende Beratung für Sie als Eltern. An vielen Orten gibt es bereits interdisziplinäre Frühförderstellen, also Zentren, in denen Sie alle genannten Hilfen aus einer Hand erhalten.

Kindertageseinrichtungen

Neben der Frühförderung hat Ihr behindertes Kind einen Rechtsanspruch auf einen integrativen Kindertagesstättenplatz. Die Förder- und Betreuungsangebote im Kindergarten oder anderen Kindertageseinrichtungen haben sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Neben dem Kindergarten gibt es eine Reihe weiterer Angebote und Betreuungsformen, etwa integrative Kindertageseinrichtungen oder Tageseinrichtungen mit integrativen Gruppen.

Schule

Der integrative Unterricht ermöglicht das gemeinsame Lernen aller Kinder, mit und ohne besonderen Förderbedarf. Die persönlichen Fähigkeiten und das eigene Lerntempo werden beachtet. Um den Schulbesuch gewährleisten zu können, sind Kinder und Jugendliche mit Behinderung bei der Teilnahme am Schulunterricht im Einzelfall auf zusätzliche Hilfe angewiesen. Sogenannte Schulbegleiter*innen oder Integrationshelfer*innen begleiten Kinder und Jugendliche mit Behinderung durch den Schulalltag, gehen auf individuelle Bedürfnisse ein und unterstützen ihre Teilhabe.

Stationäre Angebote

Können Sie die Betreuung und Pflege Ihres behinderten Kindes zu Hause nicht dauerhaft im notwendigen Umfang bewerkstelligen, gibt es die Möglichkeit, Ihr Kind in einem Wohnheim unterzubringen oder Tagespflege in Anspruch zu nehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, pflegebedürftige Kinder unter 18 Jahren in  Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung zur Kurzzeitpflege unterzubringen, wenn Sie als Eltern zum Beispiel eine Auszeit brauchen. Diese Einrichtungen entsprechen den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen.  

Persönliches Budget

Das persönliche Budget ermöglicht, dass ein Mensch mit einer Behinderung Reha- oder Eingliederungsleistungen selbst einkaufen kann. Er erhält dazu Geld oder Gutscheine vom Sozialversicherungsträger. Das bedeutet für Sie als Eltern eines Kindes mit Behinderung in vielerlei Hinsicht mehr Freiheit bei der Auswahl der Anbieter*innen und Unterstützungsleistungen, andererseits aber auch mehr Verantwortung und Planungsaufwand. So müssen Sie beispielsweise bei höheren Budgets über sämtliche Ausgaben Buch führen und diese belegen. Sie fungieren beim Einsatz von Helfer*innen als Arbeitgeber*in. Es ist jedoch jederzeit möglich, vom persönlichen Budget wieder zur Sachleistung zurückzukehren, sollten Sie dies wünschen.

Den Antrag auf ein persönliches Budget können Sie bei unterschiedlichen Leistungsträgern stellen. Es gibt das einfache Budget, bei dem nur ein Leistungsträger beteiligt ist, beispielsweise das Jugendamt, oder das trägerübergreifende Budget, an dem mehrere Leistungsträger, beispielsweise die Krankenkasse, die Pflegekasse und der Sozialhilfeträger beteiligt sind.

Grundlage des Antrags ist eine Zielvereinbarung zwischen Ihnen und dem Leistungsträger. Darin werden die mit dem persönlichen Budget abzudeckenden Leistungen festgelegt. Sie erhalten anschließend einen Gesamtbescheid über die Einzelheiten des persönlichen Budgets für Ihr Kind. Der Hilfebedarf Ihres Kindes wird in der Regel alle zwei Jahre neu ermittelt. Nähere Informationen zu diesem komplexen Thema finden Sie in der Broschüre „Das Persönliche Budget“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.


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