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Besondere Wohnformen

In den vergangenen Jahren haben sich verschiedene weitere Wohnformen wie betreutes Wohnen, Senior*innen-Wohngemeinschaften (WGs), Demenzwohngruppen und Mehrgenerationenhäuser etabliert. Ob diese Wohnformen für Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied geeignet sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Vordergrund steht der Wunsch des*der Betroffenen. Gemeinsam sollte überlegt werden, welche Versorgungsart bedarfsgerecht ist. Steht der Bedarf des Wohnens in der Gemeinschaft mit anderen Menschen im Vordergrund? Ist eine Demenzerkrankung ausschlaggebend für einen Wohnungswechsel? Besteht ein hoher Anspruch im Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung? Gibt es entsprechende Angebote in der gewohnten Umgebung, vielleicht sogar direkt am Wohnort?

Die Bezeichnungen und die Organisation von Wohngruppen, betreutem Wohnen oder der sog. Hausgemeinschaften sind für Angehörige oft verwirrend. Teilweise sind es selbstverantwortete Wohngruppen, die von Angehörigen initiiert wurden, teilweise ist ein Pflegedienst der Anbieter oder auch eine Wohnungsbaugesellschaft. Bitte informieren Sie sich dazu vor Ort. Beachten Sie auch, dass bei diesen Wohnformen häufig lange Wartezeiten bestehen. Bei Interesse lassen Sie sich rechtzeitig auf die Warteliste setzen.

Betreutes Wohnen

Diese Wohnform gewährleistet ein möglichst selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung, ohne dabei auf Sicherheit und Service zu verzichten. Betreutes Wohnen bietet in der Regel eine barrierefreie und altengerechte Wohnung, Grundleistungen gegen eine monatliche Pauschale (z. B. Beratung, Hausmeisterdienste, Freizeitangebote) sowie Wahlleistungen, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können und auch nur dann berechnet werden (z. B. Versorgung mit Mahlzeiten oder Lebensmitteln, Hausnotruf, Wohnungsreinigung, ambulante Pflege). Der angebotene Leistungsumfang kann sich dabei von Anbieter zu Anbieter erheblich unterscheiden. Auch nimmt nicht jeder Anbieter Menschen mit jedem Pflegegrad auf.

Grundsätzlich eignet sich das betreute Wohnen für Ihr Familienmitglied, solange ihm in gewissen Grenzen eine eigenständige Haushaltsführung oder zumindest der unbeaufsichtigte Verbleib in der Wohnung möglich ist. Bei starker Altersverwirrtheit oder Demenz ist das betreute Wohnen also nicht geeignet. Achten Sie bei der Auswahl des Anbieters darauf, dass die Wohnungen über einen eigenen Pflegedienst verfügen bzw. mit einem Pflegedienst kooperieren und ggf. an ein Pflegeheim angeschlossen sind. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihr Familienmitglied auch bei einem mit der Zeit wachsenden Pflegebedarf dort wohnen bleiben kann und ihm der Verbleib im dann vertrauten Umfeld ohne einen erneuten Umzug möglich ist.

Zu den Kosten für betreutes Wohnen lassen sich keine allgemeingültigen Angaben machen, da nicht nur die Wohnungsmieten regional stark voneinander abweichen, sondern auch der im Einzelfall angebotene Leistungsumfang. Deshalb ist es empfehlenswert, mehrere Angebote aus Ihrer Region einzuholen bzw. einholen zu lassen und diese miteinander zu vergleichen.

Senioren-Wohngemeinschaften (WGs)

In Wohngemeinschaften erhält Ihr Familienmitglied ein Einzelzimmer zur individuellen Nutzung, manchmal mit eigenem Bad/WC. Küche und Wohnzimmer werden in jedem Fall von allen Bewohner*innen gemeinschaftlich genutzt. Bisher wurde diese Wohnform, bei der sich die Senior*innen gegenseitig unterstützen bzw. gemeinsam einen Pflegedienst beauftragen, meist privat organisiert. Doch die Zahl der Wohngemeinschaften, die von gemeinnützigen Trägern angeboten wird, nimmt kontinuierlich zu.

Eine Wohngemeinschaft, auch WG abgekürzt, hat den Vorteil, dass Ihr Familienmitglied weiterhin so selbstständig wie möglich leben kann, jedoch nicht so allein ist, wie in einer eigenen Wohnung. Auch die Zahl potenzieller privater Helfer*innen ist hier im Regelfall höher. Die Kosten hingegen liegen in der Regel unter den Ausgaben für eine eigene Wohnung. Ist es allerdings erforderlich, in erheblichem Stundenumfang einen Pflegedienst zu beauftragen, kann dies oft die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim oder bei Betreutem Wohnen übersteigen.


Unter Umständen können Senioren-WGs eine zusätzliche Aufwendung von 224 € als Wohngruppenzuschlag geltend machen. Er ist zweckgebunden zu verwenden und setzt voraus, dass die Wohngruppe aus mindestens 3 pflegebedürftigen Menschen besteht.


Wenn Sie als Angehörige*r selbst eine ambulant betreute Wohngruppe einrichten möchten, so sind für die Gründung festgelegte Voraussetzungen zu erfüllen. Sind diese erfüllt, so kann eine Anschubfinanzierung beantragt werden. Die Voraussetzungen werden hier vom Bundesgesundheitsministerium näher beschrieben.

Wohnkonzepte für Menschen mit Demenz

Es gibt Wohn- oder Hausgemeinschaftskonzepte, die speziell für demenziell erkrankte Menschen entwickelt wurden. Dort ist eine ständige Präsenz von betreuenden Mitarbeiter*innen gewährleistet. Die Tagesstruktur mit verschiedenen Angeboten richtet sich individuell nach den Fähigkeiten der einzelnen Bewohner*innen. Häufig bietet dort auch ein geschützter Garten die Möglichkeit, dem Bewegungswunsch nachkommen zu können und die wechselnden Jahreszeiten zu erleben.

Mehrgenerationenhäuser

Ein Mehrgenerationenhaus ist eine zumeist privat organisierte Wohnform, bei der Jung und Alt zusammenleben, um sich gegenseitig zu unterstützen, voneinander zu lernen und soziale Kontakte zu pflegen. Dabei haben sämtliche Bewohner*innen in der Regel ihre eigene Wohnung, teilen aber Gemeinschaftsräume, um das Miteinander zu fördern. Mehrgenerationenhäuser sind aktuell erst selten auf die umfassende Betreuung von pflegebedürftigen Menschen eingerichtet. Hier sollten Sie sich bei Interesse genau informieren, welche Angebote die Mehrgenerationenhäuser Ihrer Region machen, und überlegen, ob das Angebot den Hilfebedarf Ihres Familienmitglieds auch längerfristig decken kann.

Eine eigene Informationsseite über Mehrgenerationenhäuser hält das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hier bereit.


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