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Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Die Begutachtung findet in der Regel in der Wohnung des*der Pflegebedürftigen statt. Als Angehörige haben Sie das Recht, während des Besuches des Medizinischen Dienstes bzw. von Medicproof dabei zu sein.


Bei der Begutachtung sollten möglichst alle Personen anwesend sein, die in die Pflege Ihres Familienmitglieds eingebunden sind. Auch sollten Sie vorhandene ärztliche Befunde, Angaben über die notwendige Medikation und ggf. den Krankenhausentlassungsbericht für den*die Gutachter*in bereithalten.


So läuft die Begutachtung ab:

  • Einführendes Gespräch mit Schilderung der Pflegesituation. Sollten mehrere Pflegepersonen anwesend sein, so kann Ihr*e Angehörige*r auf Wunsch auch zunächst allein mit dem*der Gutachter*in sprechen.
  • Pflegerelevante Fremdbefunde sichten, z. B. Arztberichte, Pflegedokumentation, Überleitungsberichte, Aufzeichnungen der Pflegepersonen, Befunde von vorausgegangenen Begutachtungen, soweit vorhanden.
  • Pflegerelevante Vorgeschichte (Anamnese) erstellen. Dabei ist die persönliche Einschätzung der betroffenen Person maßgeblich. Es geht um derzeitige gesundheitliche Probleme, Bedürfnisse, besondere Belastungen sowie Beginn und Verlauf von Erkrankungen, die die Beeinträchtigung ausgelöst haben.
  • Vorhandene Hilfsmittel erfassen, also alle Pflegehilfsmittel oder technische Hilfen, die vorhanden sind, auch wenn sie nicht genutzt werden.
  • Versorgungs- und Wohnsituation beschreiben. Gibt es bei der Wohnsituation Gegebenheiten, die die Selbstständigkeit behindern? Welche Einrichtungen werden genutzt? Findet eine Betreuung in einer tagesstrukturierenden Einrichtung statt (Schule, Werkstatt, Tagespflege)? Die Präsenzzeiten der Pflegepersonen werden hier dokumentiert, z. B. die Verteilung der Pflegetätigkeiten auf verschiedene Pflegepersonen mit Art, Häufigkeit und Zeitpunkt. Erfragt wird auch, in welchem Umfang eine Pflegeperson tätig wird, ob sie in Rufnähe bleiben muss oder ob die pflegebedürftige Person auch alleingelassen werden kann.

Hilfreich sind eine ausführliche Schilderung des Tagesablaufs und die gemeinsame Besichtigung des Wohnraums. Auf Besonderheiten sollten Sie hinweisen.

Weitere Fragen, die nicht für die Einschätzung des Pflegegrades genutzt werden, betreffen die außerhäuslichen Aktivitäten und die Haushaltsführung.

Bei den außerhäuslichen Aktivitäten ist beispielsweise von Interesse, inwieweit sich die pflegebedürftige Person von ihrer Wohnung aus bis zum Hauseingang bewegen kann. Kann sie das selbstständig oder wird Begleitung benötigt? Ferner wird erhoben, ob die pflegebedürftige Person sich auch außerhalb des Hauses in einem Radius von 500 Metern selbstständig bewegen kann. Ist es möglich, ein öffentliches Verkehrsmittel zu nutzen oder in einen Pkw einzusteigen? Kann an Aktivitäten mit anderen Menschen teilgenommen werden?

Bei der Haushaltsführung wird der Grad der Selbstständigkeit bei verschiedenen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in einer Abstufung von selbstständig bis zu unselbstständig eingeschätzt. Zu den einzuschätzenden Tätigkeiten gehören: Einkäufe für den täglichen Bedarf; Zubereiten oder Erwärmen von Speisen; leichte Haushaltstätigkeiten wie abspülen, Tisch decken oder Wäsche falten; schwerere Haushaltstätigkeiten, wie wischen, staubsaugen oder Fenster putzen.

Weitere Fragen sind: Können haushaltsnahe Dienstleistungen oder die Versorgung durch einen Pflegedienst selbstständig geplant werden? In welchem Umfang können alltägliche finanzielle und behördliche Angelegenheiten von der pflegebedürftigen Person erledigt werden?

Im Anschluss an die Erhebungen gibt der*die Gutachter*in Empfehlungen zum Umgang mit der Pflegesituation. Das Gutachten, das daraus ermittelte Ergebnis und die gesonderten Empfehlungen werden der Pflegekasse übersandt. Direkte Auskunft über das Ergebnis der Begutachtung erteilt der*die Gutachter*in Ihnen nicht. Hier müssen Sie den schriftlichen Leistungsbescheid (siehe unten) abwarten.


Der*die Gutachter*in kann Pflege- oder technische Hilfsmitteln direkt nach dem Gespräch beantragen. Der Antrag wird dann an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet. Anschließend meldet sich wegen der Lieferung meist ein Dienstleister direkt bei Ihnen.



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