Wer erstmalig Leistungen in Anspruch nehmen möchte, muss einen Antrag bei der Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung der pflegbedürftigen Person stellen. Der Antrag wird dann an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet. Das kann auch telefonisch geschehen. Sie erhalten dann die entsprechenden Formulare zugesandt. Ausfüllen und unterschreiben muss diese die pflegebedürftige oder einer bevollmächtigte Person.
Erhält Ihr Familienmitglied bereits vergleichbare Leistungen von der Berufsgenossenschaft, dem Versorgungsamt oder dem Sozialamt, sollten Sie diese Unterlagen in Kopie zusammen mit dem Antrag abgeben. So kann Ihr Antrag zügiger bearbeitet werden.
Die Pflegekassen sind verpflichtet, der versicherten Person und ebenso den Angehörigen eine individuelle Pflegeberatung anzubieten. Auf Wunsch kann die Beratung auch zu Hause erfolgen. Zudem kann auch der nächstgelegene Pflegestützpunkt weiterhelfen. Ein Pflegestützpunkt ist eine neutrale, kostenlose Anlaufstelle für Pflegebedürftige und Angehörige, die zu allen Fragen rund um Pflege, Leistungen der Pflegeversicherung und Unterstützungsangeboten berät.
Nachdem Sie den Antrag bei der Pflegekasse eingereicht haben, wird der Medizinische Dienst Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren. Sie müssen sicherstellen, dass eine Verständigung auf Deutsch möglich ist. Ansonsten sind zur Übersetzung neben Übersetzer*innen auch Bekannte oder Angehörige erlaubt. Die Begutachtung wird dann im Regelfall innerhalb von 20 Tagen erfolgen. Wenn das zu lange dauert, rufen Sie am besten beim Medizinischen Dienst an und schildern Sie Ihre Situation.
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