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Schulformen in Deutschland

Das deutsche Schulsystem ist vielfältig: Neben Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule setzt sich zunehmend das Zwei-Wege-Modell durch – mit mehr Wahlfreiheit und besseren Chancen für Kinder.
Schulformen in Deuschland

Die allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland gehören zu einem gegliederten Schulsystem. Die Dreigliedrigkeit in der Sekundarstufe I aus Hauptschule, Realschule und Gymnasium ist spätestens seit der deutschen Einheit in einigen Bundesländern verändert und erweitert worden. Hinzu kam die Gesamtschule als weiteres Glied. Die landesspezifisch strukturierten Sekundar-, Regional-, Regel- oder Mittelschulen, auf die wir hier nur teilweise eingehen können, vereinen zwei der früheren drei Glieder.

Beachtenswert ist eine Variante, die sich in immer mehr Bundesländern durchsetzt: Beim „Zwei-Wege-Modell“ werden neben dem Gymnasium die Schultypen Hauptschule, Realschule und Gesamtschule zu einer Integrierten Sekundarschule mit eigener Oberstufe verschmolzen. Der Vorteil dieses Modells für Ihr Kind liegt darin, dass es nach der Grundschule zwischen zwei gleichwertigen Typen von weiterführenden Schulen wählen kann. Dadurch wird sein beruflicher Werdegang nicht vorzeitig festgelegt. Die Chancen Ihres Kindes, die erforderlichen Qualifikationen für eine Ausbildung in anspruchsvollen Berufen mitzubringen, steigen.

Hier ein Überblick über die Schulformen:

Die Grundschule

„Grundschulen“ werden von Kindern der Klassen 1 bis 4 – in Berlin und Brandenburg der Klassen 1 bis 6 – besucht. In Nordrhein-Westfalen haben Sie die freie Schulwahl, da dort keine Grundschulbezirk- oder Sprengelpflicht mehr besteht, sofern die Gemeinden sie nicht wieder einführen. Dadurch können Sie auch die notwendige Nachmittagsbetreuung bei der Schulwahl leichter berücksichtigen. Auch nachmittags sollte Ihr Grundschulkind gut versorgt sein. Verbindliche Mindeststandards für die Qualifikation und Anzahl des Personals gibt es einer Studie der Bertelsmann Stiftung zufolge in den meisten Bundesländern nur bei der Hortbetreuung. Doch nur in Ostdeutschland, Hamburg und Bayern ist die Hortbetreuung traditionell bedingt weiterhin die vorherrschende Form der Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder. In den übrigen westdeutschen Ländern setzt sich die offene Ganztagsschule zunehmend als zahlenmäßig stärkste Angebotsform durch.

Hauptschule

Dieser Schulform wurde die Rolle einer betont praxisorientierten, weiterführenden Schule zugedacht. Daher ist „Arbeitslehre“ ein Hauptfach. Zudem hat Ihr Kind die Chance, während mehrerer Berufspraktika in mögliche Arbeitsfelder hineinzuschnuppern. Nach der 9. oder 10. Klasse verlassen die Schüler die Hauptschule mit dem Hauptschulabschluss, der zugleich die Berufsschulreife bescheinigt. In Nordrhein-Westfalen müssen Schülerinnen und Schüler nach dem Hauptschulabschluss seit einigen Jahren verbindlich die 10. Klasse besuchen. Wenn Ihr Kind gute Noten hat, kann es in der 10. Klasse die „Fachoberschulreife nach Klasse 10“ erwerben, die dem Realschulabschluss entspricht. Alternativ kann es in den berufsbildenden Bereich wechseln. In Berlin wurde 2010 die Hauptschule gemeinsam mit der Realschule und der Gesamtschule zur Integrierten Sekundarschule zusammengefasst.

Die Realschule

Diese allgemeinbildende, weiterführende Schule wird nach Besuch der Klassen 5 bis 10 bzw. 7 bis 10 des Sekundarbereichs I mit der Mittleren Reife abgeschlossen. Mit dem Realschulabschluss und der darauf aufbauenden Fachoberschulreife oder durch eine berufliche Ausbildung erhalten diese Jugendlichen Zugang zu bestimmten Studienfächern. Bei Haupt- und Realschulen gibt es seit einiger Zeit einen Trend hin zur offenen Ganztagsschule. Eine Nachmittagsbetreuung ist hier jedoch nicht per se bei jeder Schule vorgesehen.

Gymnasium

Im Gymnasium wird Ihr Kind nach der Grundschule in acht (G8) oder neun Jahren mit einer vertieften, allgemeinen Bildung aufs Studium als weiterführende akademische Ausbildung und auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet. In manchen Bundesländern können sich die Eltern über die Empfehlung des Grundschullehrers zur Art der weiterführenden Schule hinwegsetzen oder eine zusätzliche Prüfung ihres Kindes verlangen. Letztlich entscheidet das Gymnasium, an dem Sie Ihr Kind anmelden, darüber, ob es angenommen wird. Sollte Ihr Kind auf eine Schule nur für Mädchen oder Jungen gehen wollen, so gibt es diese Möglichkeit bei dieser Schulform noch. Durch die Schulzeitverkürzung im Rahmen von G8 werden immer mehr Gymnasien zur Ganztagsschule.

Gesamtschule

Die Gesamtschule vereint die Lernangebote von Gymnasium, Realschule und Hauptschule in einer Schulform. Dementsprechend kann Ihr Kind nach der 10. Klasse die Sekundarstufe II besuchen und das Abitur erwerben oder eine berufliche Ausbildung beginnen. Da anders als ursprünglich von der Politik vorgesehen parallel zur Gesamtschule das herkömmliche Schulsystem mit Hauptschule und Realschule erhalten geblieben ist, werden Gesamtschule, Hauptschule und Realschule immer häufiger zu Integrierten Sekundarschulen zusammengelegt. Gesamtschulen sind grundsätzlich als Ganztagsschulen angelegt. Die Betreuung Ihres Kindes ist hier in der Regel bis ca. 16 Uhr sichergestellt.

Ganztagsschulen

Die Form der Ganztagsschule gibt es in immer mehr Bundesländern für Grundschulen, Gesamtschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien und Integrierende Sekundarschulen.

Als Ganztagsschulen gelten Schulen,

  • bei denen im Primar- und Sekundarbereich an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für Ihre Kinder bereitgestellt wird, das jeweils mindestens sieben volle Zeitstunden umfasst,
  • die an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit Mittagessen versorgen,
  • deren Ganztagsangebote in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Diese Angebote werden von der Schulleitung beaufsichtigt, verantwortet und mit ihr zusammen durchgeführt.


Achten Sie bei der Wahl einer Ganztagsschule darauf, um welche Form es sich handelt und welches Angebot sich am besten mit den Bedürfnissen Ihres Kindes und Ihrer Berufstätigkeit vereinbaren lässt:
 

  • In der voll gebundenen Form müssen die Schülerinnen und Schüler je nach Bundesland an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben volle Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilnehmen.
  • In der teilweise gebundenen Form beteiligen sich nicht alle Schülerinnen und Schüler am verpflichtenden Programm, sondern beispielsweise nur einzelne Klassen oder Klassenstufen.
  • In der offenen Form kann Ihr Kind auf Ihren Antrag hin an den ganztägigen Angeboten teilnehmen. In welchem Umfang Sie das Betreuungsangebot nutzen, können Sie weitgehend individuell entscheiden: Der Minimalumfang liegt je nach Schule und Region bei drei Wochentagen mit jeweils mindestens sieben Zeitstunden. Einmal angemeldet, wird die Teilnahme für Ihr Kind zur Pflicht.

Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten.

Das Angebot der Schulen reicht von der Hausaufgabenbetreuung über zusätzliche Förderkurse bis hin zu Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag aus den Bereichen Kultur, Sport und Spiel.

Internate

In manchen familiären Situationen oder bei häufigen jobbedingten Arbeitsortwechseln kann für Ihr Kind ein Internat eine Alternative zur Regelschule sein. Meist handelt es sich um Gymnasien, die ab der 5. Klasse oder auch nur in der Oberstufe die Heranwachsenden auf den Übergang zu Studium oder Berufsleben vorbereiten. Es gibt aber auch Internate, die Hauptschulen oder Realschulen sind oder eine heilpädagogische Ausrichtung haben. Darüber hinaus unterscheiden sich die Internate grundlegend, abhängig von der Trägerschaft. Die größte Gruppe bilden in Deutschland kirchliche Internate. Außerdem gibt es Landeserziehungsheime, Privatschulen, das Christliche Jugenddorfwerk, 15 öffentliche Internate (Träger ist hier in der Regel das Land) sowie sogenannte Eliteschulen des Sports. Die Kosten für Internatsschulen in freier Trägerschaft variieren stark – von unter 1.000 Euro bis zu 3.000 Euro pro Monat. Von den Schulgeldzahlungen können bei privat mitfinanzierten Internaten mit staatlich anerkanntem Abschluss bis zu 5.000 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden.

Internate in Deutschland, die Mitglied im Verband Deutscher Privatschulen sind, finden Sie hier.

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