Nachschulische Betreuung und Ganztagsangebote
Horte und (offene) Ganztagsbetreuung
In einigen Bundesländern gibt es noch die Schulkinderbetreuung in einem Hort, der entweder direkt der Schule angeschlossen ist oder aber in der Nähe liegt. Traditionell gehört die Betreuung von Schulkindern im Hort zum klassischen Aufgabenspektrum der Kinder- und Jugendhilfe mit seinem Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. In manchen Einrichtungen können die Kinder vor der Schule frühstücken, es wird ein Mittagessen angeboten und die Erledigung der Schulaufgaben und Förderung bei Lernproblemen ist selbstverständlich.
In Bundesländern, in denen Horte grundsätzlich dem Schulwesen angegliedert sind oder wo eine Ganztagsbetreuung an der Schule organisiert wurde, liegen die Räumlichkeiten oft direkt an der Schule. Der nahe räumliche Kontakt soll eine gute punktuelle Zusammenarbeit zwischen dem Lehrpersonal und den pädagogischen Fachkräften fördern.
Offene Ganztagsschule
Der Übergang vom Hort zu offenen Ganztagsschulen, bei denen Sie als Eltern nur noch Mittagessen oder spezielle Freizeitangebote von externen Fachkräften (Ballett, Schauspielunterricht, Instrumentalunterricht) bezahlen müssen, ist inzwischen fließend. Das entspricht dem Ziel des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ des Bundes, das Ganztagsangebot für Schulkinder in Deutschland auszubauen. Beispielsweise in München werden derzeit Grundschulen und auch immer mehr weiterführende Schulen auf (offenen) Ganztagsbetrieb umgestellt.
Auch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen baut Schritt für Schritt Ganztagsangebote und -schulen aus, um Bildungschancen zu erhöhen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zusätzliche Lehrer, Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung, außerschulische Partner, Kinder, Jugendliche und Eltern kümmern sich um die konkrete Planung und Umsetzung.

