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Kindertagespflege

In den vergangenen Jahren hat sich die Kindertagespflege –die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter und Tagesväter – sowohl qualitativ als auch quantitativ weiterentwickelt und stellt heute eine anerkannte Alternative zu den Tageseinrichtungen dar. Besonders Kinder unter drei Jahren profitieren häufig von den überschaubaren, familiären Rahmenbedingungen. Eine noch vergleichsweise neue Form ist die Großtagespflege, die Merkmale der klassischen Tagespflege mit Elementen institutioneller Betreuung verbindet.

Tagesmutter/-vater

Die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater hat sich in den vergangenen Jahren zu einem festen Bestandteil der Kinderbetreuung entwickelt. Sie wird längst nicht mehr nur als Übergangslösung genutzt, sondern bewusst als Alternative zur Kita gewählt.

Ein Vorteil der Kindertagespflege liegt in den häufig flexibleren Betreuungszeiten. Das kann insbesondere für Familien mit Schichtarbeit, unregelmäßigen Arbeitszeiten oder Dienstreisen hilfreich sein, da diese Bedarfe nicht immer durch die Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen abgedeckt werden. Auch für Kinder unter drei Jahren stellt die Betreuung durch eine Tagespflegeperson in vielen Regionen eine gut erreichbare Lösung dar.

Darüber hinaus schätzen viele Eltern das überschaubare, familiäre Umfeld mit kleinen Gruppen, in dem Kinder individuell begleitet werden können.

Tagespflegepersonen verfügen bundesweit über eine anerkannte Qualifikation und absolvieren eine umfassende Schulung. Nach deren Abschluss erhalten sie eine Pflegeerlaubnis und werden staatlich gefördert.

Die Aufsicht über Kindertagespflegestellen liegt bei den örtlichen Jugendämtern und wird regional unterschiedlich gehandhabt. Lassen Sie sich daher die gültige Pflegeerlaubnis der Tagespflegeperson zeigen und erkundigen Sie sich bei Bedarf auch nach einem erweiterten Führungszeugnis.

Vielerorts wird die Betreuung durch Tagespflegepersonen inzwischen ähnlich finanziell gefördert wie ein Kitaplatz, sodass Sie als Eltern lediglich einen „Elternbeitrag“ zu den Betreuungskosten zahlen. Wie das in Ihrer Kommune geregelt ist, erläutern Ihnen gerne unsere Fachberaterinnen und -berater, oder Sie erkundigen sich beim zuständigen Jugendamt.

So finden Sie eine passende Tagespflegeperson

In einem ersten, unverbindlichen Gespräch können Sie klären, ob die Tagespflegeperson zu Ihrer Familie passt. Hilfreich sind dabei insbesondere folgende Fragen:

  • Wie viele Kinder werden betreut und aus welchen Altersgruppen?
  • Welche Betreuungszeiten werden angeboten und sind Abweichungen nach Absprache möglich?
  • Welche Motivation und welches pädagogische Verständnis liegen der Arbeit zugrunde?
  • Über welche Qualifikation und Ausbildung verfügt die Tagespflegeperson und nimmt sie regelmäßig an Fortbildungen teil?
  • Wie ist die familiäre Situation im Haushalt, werden eigene Kinder mitbetreut und wie steht das Umfeld zur Betreuungstätigkeit?
  • Sind die Räumlichkeiten kindgerecht und ausreichend groß ausgestattet?
  • Welche Spielmaterialien stehen zur Verfügung und welche Möglichkeiten gibt es für den Aufenthalt im Freien?
  • Wie sind Mahlzeiten organisiert und wie sieht ein typischer Speiseplan aus?

Ein ebenso wichtiger Aspekt ist Ihr eigener Eindruck beim Kennenlernen. Nehmen Sie Ihr Kind möglichst zu dem Gespräch mit und beobachten Sie, wie die Tagespflegeperson auf Ihr Kind eingeht. Wenn das Alter Ihres Kindes es zulässt, kann auch seine Einschätzung nach dem Termin wertvolle Hinweise geben.

Näheres dazu finden Sie in unserer Checkliste zur Kindertagespflege.

Großtagespflege – Kombination aus familiärem Rahmen & institutioneller Betreuung

Die Großtagespflege ist eine noch vergleichsweise junge Betreuungsform. Zwei oder drei Kindertagespflegepersonen betreuen dabei gemeinsam bis zu zehn Kinder in eigens angemieteten Räumen. Sie verbindet die überschaubare Atmosphäre der Tagespflege mit Elementen der institutionellen Betreuung.

Im Vergleich zur Betreuung im eigenen Haushalt gelten für die Qualifikation der Tagespflegepersonen häufig höhere Anforderungen. Je nach Kommune kann vorgesehen sein, dass mindestens eine Betreuungsperson über eine pädagogische Ausbildung oder über mehrjährige Erfahrung in der Kinderbetreuung verfügt.

Für Eltern gelten bei der Auswahl ähnliche Kriterien wie bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Zusätzlich ist zu beachten, dass der Betreuungsvertrag immer mit einer konkreten Tagespflegeperson geschlossen wird, der Ihr Kind fest zugeordnet ist.

In vielen Kommunen wird die Großtagespflege ähnlich wie ein Kitaplatz öffentlich gefördert. Eltern zahlen dann lediglich einen einkommensabhängigen Elternbeitrag. Informationen zu den Regelungen vor Ort erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt.


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