Vor der Anmeldung sollten Sie die Kindertageseinrichtung gemeinsam mit Ihrem Kind persönlich besuchen. Ein solcher Eindruck vor Ort hilft, Atmosphäre, Abläufe und den Umgang mit den Kindern besser einschätzen zu können. Nach diesem Besuch können folgende Fragen bei der Entscheidung unterstützen:
- Wirken die Erzieher/-innen engagiert und nehmen sie regelmäßig an Fortbildungen teil?
- Entspricht das pädagogische Konzept der Einrichtung Ihren Vorstellungen?
- Wie werden die Eltern in den Kita-Alltag einbezogen, und passt der erwartete Umfang des Engagements zu Ihrer Situation?
- Sind Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams klar geregelt?
- Bieten die Räumlichkeiten ausreichend Platz für Bewegung ebenso wie für Rückzug und Ruhe?
- Ist die Ausstattung altersgerecht und anregend gestaltet?
- Werden Kinder aus mehreren Jahrgängen betreut?
- Hat Ihr Kind mehr als eine feste Bezugsperson?
- Arbeiten die Erzieherinnen und Erzieher bereits seit längerer Zeit in der Einrichtung, sodass Kontinuität in der Betreuung gewährleistet ist?
- Werden die Kinder überwiegend in festen Gruppen betreut oder nach einem offenen Konzept? Und welches Modell passt besser zu Ihrem Kind?
Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz (U3)
Seit 2013 besteht für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum dritten Geburtstag ein gesetzlicher Anspruch auf Förderung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Dieser Anspruch ist einklagbar und soll Eltern ermöglichen, ein Betreuungsangebot entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen zu erhalten.
Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht und können angeben, ob sie eine Betreuung in einer Kita oder durch eine Tagespflegeperson bevorzugen. Der Anspruch besteht jedoch nur im Rahmen der vor Ort verfügbaren Plätze. Auch die zumutbare Entfernung zur Betreuungseinrichtung richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten; Wegezeiten von bis zu etwa 30 Minuten pro Strecke gelten häufig als zumutbar.
Der Rechtsanspruch wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt geltend gemacht. Empfehlenswert ist eine Anmeldung mit etwa sechs Monaten Vorlauf vor dem gewünschten Betreuungsbeginn. In besonderen Härtefällen können kürzere Fristen gelten. Für jedes Kind ist ein eigener Antrag erforderlich. Seit 1996 gilt zudem der Rechtsanspruch für Kinder über 3 Jahren.
Nach Prüfung erhalten Sie vom Jugendamt einen schriftlichen Bescheid. Gegen ablehnende oder einschränkende Entscheidungen können Rechtsmittel eingelegt werden. Welche Schritte möglich sind und welche Fristen gelten, ist der Rechtsmittelbelehrung im Bescheid zu entnehmen. Diese Fristen sollten unbedingt beachtet werden.
Da die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen je nach Situation stark variieren, kann eine individuelle rechtliche Beratung sinnvoll sein; bei Bedarf kann eine spezialisierte Anwaltskanzlei unterstützen. Erste Orientierung bieten zudem verschiedene Informationsportale im Internet, die den möglichen Klageweg übersichtlich darstellen, wie beispielsweise hier auf der Seite der Advofleet Kitaplatzklage.
Sie möchten sich kostenlos von unseren Expert*innen zum Thema Tageseinrichtungen beraten lassen und den individuellen Bedarf klären?
Lesen Sie mehr zum Thema
Aktuell keine weiterführenden Beiträge.

