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Kindertageseinrichtungen

Wenn Sie als Eltern kurz nach der Geburt oder nach der Elternzeit wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren, ist eine verlässliche ergänzende Betreuung wichtig. Gerade bei sehr jungen Kindern spielt die Qualität der Betreuung eine zentrale Rolle. Sie sollte dem Kinde Geborgenheit vermitteln und ein Gefühl von Sicherheit schaffen.

Die Betreuungsangebote für Kinder aller Altersstufen haben in den vergangenen Jahren zahlenmäßig stark zugenommen. Auch wenn der Bedarf vielerorts weiterhin größer ist als das vorhandene Angebot, stehen Eltern heute verschiedene Betreuungsformen und Einrichtungen zur Verfügung. Neben klassischen institutionellen Angeboten in Kindertageseinrichtungen haben sich insbesondere im Bereich der Kindertagespflege neue, flexible Betreuungsmodelle etabliert.

Gleichzeitig ist die Vielfalt der Träger und Anbieter gewachsen. Neben öffentlichen und freien Trägern gibt es zunehmend privat-gewerbliche Angebote. Diese sind häufig mit höheren Elternbeiträgen verbunden, wenn keine öffentliche Förderung erfolgt. Unabhängig vom Träger empfiehlt es sich, bei der Auswahl der Betreuung auf Qualität zu achten und Kompromisse bei Personal, Ausstattung oder pädagogischem Konzept sorgfältig abzuwägen.

Einrichtungsformen

Kinderkrippen betreuen Kinder im Alter von null bis drei Jahren. Häufig sind Krippengruppen in Kindertageseinrichtungen integriert, sodass ein späterer Wechsel der Einrichtung entfällt und das Kind bis zum Schuleintritt im vertrauten Umfeld bleiben kann. Regional werden Kinderkrippen auch als Krabbelstube bezeichnet. Da sehr junge Kinder besonders viel Nähe, Sicherheit und individuelle Zuwendung benötigen, ist der Betreuungsschlüssel in Krippen vergleichsweise hoch. Dieser erhöhte Betreuungsaufwand spiegelt sich in der Regel auch in höheren Elternbeiträgen wider.

Kinder ab drei Jahren haben einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Klassische Halbtagsangebote werden zunehmend durch Über-Mittag- und Ganztagsmodelle ersetzt, insbesondere in größeren Städten. Diese Betreuungsformen kommen den Bedürfnissen berufstätiger Eltern entgegen und erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

In Kindertagesstätten werden Kinder je nach Einrichtung bereits ab dem Säuglingsalter bis zur Einschulung betreut und pädagogisch gefördert. Unterschiedliche Träger, Öffnungszeiten und pädagogische Konzepte bieten vielfältige Möglichkeiten. Eine frühzeitige Information über die regionalen Angebote hilft dabei, die passende Einrichtung für Ihr Kind zu finden.

Kindertagespflegen betreuen in der Regel Kinder unter drei Jahren. Eine Tagespflegeperson betreut dabei maximal fünf Kinder gleichzeitig, verteilt die Betreuungszeiten jedoch flexibel auf mehrere Kinder. So lassen sich unterschiedliche Randzeiten und Betreuungsbedarfe abdecken. Kidnertagespflegen eignen sich auch als Ergänzung zur regulären Betreuung, etwa bei längeren Arbeitszeiten.

Krabbelgruppen sind keine klassischen Betreuungsangebote. Sie bieten Eltern die Möglichkeit zum Austausch, während Kleinkinder beim freien Spiel erste soziale Kontakte knüpfen.

Betreuungszeiten

Mit den steigenden Anforderungen an Flexibilität in der Arbeitswelt werden auch die Betreuungszeiten für Kinder zunehmend variabler. Viele Einrichtungen ergänzen ihre Angebote durch zusätzliche Betreuungslösungen, etwa durch Tagespflegepersonen, Babysitter oder andere unterstützende Modelle.

In größeren Kitas gibt es häufig Früh- und Spätbetreuung. Kinder können bereits früh am Morgen gebracht werden und wechseln später in ihre Stammgruppe; am Nachmittag werden verbleibende Kinder oft gruppenübergreifend betreut. Wichtig ist, dass die gebuchten Betreuungszeiten den tatsächlichen Bedarf abdecken, damit der Versicherungsschutz Ihres Kindes jederzeit gewährleistet ist – auch bei wechselnden Arbeitszeiten oder Schichtdiensten.

Insgesamt zeigt sich eine klare Tendenz zur erweiterten Ganztagsbetreuung. Je nach Träger reichen die Öffnungszeiten von frühmorgens bis in den späten Nachmittag oder Abend, in Einzelfällen auch mit Wochenend- oder Übernachtangeboten für besondere Situationen. Gängig sind Teilzeitmodelle am Vor- und/oder Nachmittag, verlängerte Vormittagsangebote bis nach dem Mittagessen sowie klassische Ganztagsbetreuung.

Träger

Jede Kindertageseinrichtung wird von einem Träger verantwortet, etwa von der Kommune, einer Kirche, einem Wohlfahrtsverband, einer Elterninitiative oder einem privat-gewerblichen Anbieter. Der Träger stellt die finanziellen Mittel bereit, ist Arbeitgeber der Mitarbeitenden und prägt häufig auch die inhaltliche Ausrichtung der Einrichtung. Für Sie als Eltern kann dies relevant sein, da mit der Trägerschaft bestimmte Werte, Schwerpunkte oder Rahmenbedingungen verbunden sein können.

Öffentliche Träger sind in der Regel die Kommunen. Pädagogische Konzepte können sich je nach Einrichtung unterscheiden. Üblich sind Betreuungsmodelle mit 25, 35 oder 40 Wochenstunden.

Zu den freien Trägern zählen Kirchen, Religionsgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände wie AWO, Caritas, Diakonie, DRK oder Paritätischer Wohlfahrtsverband. Das pädagogische Konzept ist häufig von den Werten und Zielsetzungen des jeweiligen Trägers geprägt. Für Eltern kann es daher sinnvoll sein zu prüfen, ob diese Ausrichtung zu den eigenen Vorstellungen passt. Betreuungszeiten und organisatorische Rahmenbedingungen ähneln meist denen öffentlicher Träger.

Elterninitiativen entstehen häufig dort, wo Betreuungsangebote fehlen oder flexiblere Lösungen gefragt sind. Viele Initiativen sind gemeinnützig und erhalten kommunale Förderungen, sodass die Elternbeiträge nur leicht über denen öffentlicher Kitas liegen. Ohne Förderung müssen die Kosten vollständig von den Eltern getragen werden. Zudem ist in Elterninitiativen meist ein aktives Engagement der Eltern vorgesehen, etwa durch Mithilfe im Alltag oder bei organisatorischen Aufgaben. Ob dieser zusätzliche Aufwand leistbar ist, sollte im Vorfeld gut bedacht werden.

Privat-gewerbliche Anbieter decken ein breites Spektrum ab – von hochwertig ausgestatteten Einrichtungen mit besonderen Angeboten bis hin zu Anbietern mit fragwürdigen Qualitätsstandards. Da diese Kitas häufig keine öffentliche Förderung erhalten, sind die Elternbeiträge entsprechend hoch. Für Eltern ist es hier besonders wichtig, genau auf pädagogische Qualität, Personalschlüssel und Ausstattung zu achten. Sehr niedrige Beiträge sollten kritisch hinterfragt werden.

Rahmenbedingungen

Das Anmeldeverfahren für Kindertageseinrichtungen ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Häufig unterscheiden sich die Verfahren sogar von Gemeinde zu Gemeinde.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig um einen Kitaplatz zu kümmern. Besonders in größeren Städten sind lange Wartelisten, vor allem für Kinder unter drei Jahren, keine Seltenheit.

Über die Vergabe eines Platzes entscheidet jedoch nicht allein der Zeitpunkt der Anmeldung. In der Regel werden mehrere Kriterien berücksichtigt, etwa das Alter des Kindes im Hinblick auf die Gruppenzusammensetzung, die Berufstätigkeit der Eltern, die familiäre Situation von Alleinerziehenden, die Nähe zum Wohnort oder ob bereits Geschwisterkinder in der Einrichtung betreut werden.

In einigen Kommunen erfolgt die Platzvergabe zentral, in anderen müssen Eltern ihr Kind bei mehreren Kitas anmelden, um die Chancen auf einen Platz zu erhöhen. Dadurch wirken Wartelisten oft länger, als sie tatsächlich sind. Erst nach der endgültigen Platzvergabe und den Rückmeldungen der Eltern in den ersten Monaten des Kitajahres zeigt sich, wie viele Plätze in welchen Einrichtungen noch verfügbar sind.

Kinderbetreuung ist mit Kosten verbunden, die Eltern jedoch nicht allein tragen müssen, sofern die Betreuungseinrichtung öffentlich gefördert wird. In vielen Bundesländern und Kommunen sind einzelne Kindergartenjahre inzwischen beitragsfrei. Grundsätzlich hängt die Höhe der Elternbeiträge stark vom Wohnort ab.

Die Kosten für öffentlich geförderte Kitas variieren stark je nach Bundesland, Kommune, Einkommen der Eltern und Betreuungsumfang, reichen von kostenlos (z.B. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern) bis zu mehreren hundert Euro (z.B. in NRW), oft mit einer Einkommensabhängigkeit und Beitragsfreiheit für die letzten Kindergartenjahre oder geringe Einkommen. Für Geschwisterkinder gelten in vielen Bundesländern Ermäßigungen. Zusätzlich zu den Elternbeiträgen fällt meist ein Essensgeld an, sofern das Kind über Mittag betreut wird. Zu beachten ist, dass privat-gewerbliche Kindertageseinrichtungen ohne öffentliche Förderung deutlich höhere Beiträge verlangen können, teilweise über 1.000 Euro im Monat. Auch für besondere Angebote, etwa bilinguale Sprachförderung, können Zusatzkosten entstehen.

Elternbeiträge zählen zu den Kinderbetreuungskosten und sind steuerlich absetzbar. Sie können bis zu zwei Drittel der Ausgaben, maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind, als Sonderausgaben geltend machen.

Seit 2013 besteht für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum dritten Geburtstag ein gesetzlicher Anspruch auf Förderung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Dieser Anspruch ist einklagbar und soll Eltern ermöglichen, ein Betreuungsangebot entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen zu erhalten.

Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht und können angeben, ob sie eine Betreuung in einer Kita oder durch eine Tagespflegeperson bevorzugen. Der Anspruch besteht jedoch nur im Rahmen der vor Ort verfügbaren Plätze. Auch die zumutbare Entfernung zur Betreuungseinrichtung richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten; Wegezeiten von bis zu etwa 30 Minuten pro Strecke gelten häufig als zumutbar.

Der Rechtsanspruch wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt geltend gemacht. Empfehlenswert ist eine Anmeldung mit etwa sechs Monaten Vorlauf vor dem gewünschten Betreuungsbeginn. In besonderen Härtefällen können kürzere Fristen gelten. Für jedes Kind ist ein eigener Antrag erforderlich. Seit 1996 gilt zudem der Rechtsanspruch für Kinder über 3 Jahren.

Nach Prüfung erhalten Sie vom Jugendamt einen schriftlichen Bescheid. Gegen ablehnende oder einschränkende Entscheidungen können Rechtsmittel eingelegt werden. Welche Schritte möglich sind und welche Fristen gelten, ist der Rechtsmittelbelehrung im Bescheid zu entnehmen. Diese Fristen sollten unbedingt beachtet werden.

Da die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen je nach Situation stark variieren, kann eine individuelle rechtliche Beratung sinnvoll sein; bei Bedarf kann eine spezialisierte Anwaltskanzlei unterstützen. Erste Orientierung bieten zudem verschiedene Informationsportale im Internet, die den möglichen Klageweg übersichtlich darstellen, wie beispielsweise hier auf der Seite der Advofleet Kitaplatzklage.


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