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Kindergeld und Kinderzuschlag

Kinder kosten eine Menge Geld – von der Babyausstattung bis hin zu überraschenden Extras in der Schule wie Materialgeld, Kopiergeld, Ausflüge etc. Die Ausgaben reißen nicht ab, zumal die Kleinen häufig sehr schnell aus Kleidung und Schuhen herauswachsen. Deshalb erhalten alle Eltern, unabhängig vom Familieneinkommen, Kindergeld. Das Kindergeld beträgt pro Kind 250 Euro.Es gibt keine unterschiedlichen Beträge mehr, die von der Zahl der Kinder abhängig ist, für die Kindergeld ausgezahlt wird.

Kinderzuschlag

Eine zusätzliche Leistung für berufstätige Eltern ist der Kinderzuschlag, der bewilligt wird, wenn das Familieneinkommen nicht ausreicht, um damit den Lebensunterhalt des Kindes zu bestreiten. Solange Ihre Kinder bei Ihnen im Haushalt leben, unter 25 Jahre alt und unverheiratet sind, können Sie bis zu 205 Euro im Monat vom Sozialamt erhalten. Wer den Zuschlag bezieht, kann auch Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

Information Kindergeld BMFSFJ
Kindergeldgesetz
Antragsformular Kindergeld