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Kindergeld & Kinderzuschlag

Kindergeld

Kindergeld ist eine staatliche Leistung zur Unterstützung von Familien, unabhängig vom Familieneinkommen. Es trägt dazu bei, laufende Kosten für Kinder abzufedern. Das Kindergeld beträgt pro Kind 259 Euro. Hier auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gibt es nähere Informationen dazu.

Kinderzuschlag

Eine zusätzliche Leistung für berufstätige Eltern ist der Kinderzuschlag, der bewilligt wird, wenn das Familieneinkommen nicht ausreicht, um damit den Lebensunterhalt des Kindes zu bestreiten. Solange Ihre Kinder bei Ihnen im Haushalt leben, unter 25 Jahre alt und unverheiratet sind, können Sie bis zu 297 Euro im Monat vom Sozialamt erhalten. Wer den Zuschlag bezieht, kann auch Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Hier auf der Seite des BMBFSFJ gibt es mehr Informationen zum Kinderzuschlag.


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