Neben institutionellen Betreuungsangeboten besteht die Möglichkeit, Kinder im eigenen Haushalt betreuen zu lassen. Diese Betreuungsformen werden in der Regel nicht öffentlich gefördert, bieten jedoch ein hohes Maß an Flexibilität und eignen sich besonders zur Abdeckung von Randzeiten oder unregelmäßigen Betreuungsbedarfen.
Private Kinderbetreuungspersonen
Private Betreuungspersonen ermöglichen sehr flexible Betreuungszeiten und eignen sich besonders zur Abdeckung von Randzeiten, etwa frühmorgens, spätabends, am Wochenende oder bei Schichtarbeit. Die Betreuung findet im eigenen Haushalt statt und bezieht sich ausschließlich auf Ihr Kind oder Ihre Kinder.
Nach Absprache können zusätzliche Aufgaben im Haushalt übernommen werden, beispielsweise die Zubereitung von Mahlzeiten. Umfang und Art dieser Tätigkeiten sollten vertraglich klar geregelt sein und dürfen die Aufsichtspflicht nicht beeinträchtigen.
Private Betreuungspersonen arbeiten häufig zwischen 6 und 30 Stunden pro Woche und werden oft als haushaltsnahe Minijobber beschäftigt. In diesem Fall sind sie über die Anmeldung bei der Landesunfallkasse versichert. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Lohn auch im Krankheitsfall weiterzuzahlen. Dafür können Sie 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, steuerlich geltend machen. Einzelheiten zur steuerlichen Absetzbarkeit, einen Mustervertrag für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sowie weitere Informationen zum haushaltsnahen Minijob finden Sie hier auf der Seite der Minijob-Zentrale.
Falls Sie Ihre Betreuungsperson auf mehr als nur geringfügiger Basis, aber noch im Niedriglohnbereich innerhalb der Gleitzone beschäftigen wollen, kommt ein sogenannter Midi-Job in Frage. Sie müssen die Betreuungsperson in diesem Fall nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der Krankenkasse anmelden. Dazu brauchen Sie eine Betriebsnummer, die Sie bei der Betriebsnummernvergabe der Bundesagentur für Arbeit online beantragen können. Die Sozialversicherungsbeiträge übermitteln Sie über das SV-Meldeportal oder ein geprüftes Lohnabrechnungsprogramm an die Krankenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung bietet in einer speziellen Broschüre mehr Informationen zu diesem Thema.
Qualifikation und Förderung
Die Qualifikation privater Kinderbetreuungspersonen ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Umso wichtiger ist es, im Vorfeld genau zu klären, über welche Ausbildung, Erfahrung und Kenntnisse in der Kinderbetreuung die Betreuungsperson verfügt. Empfehlenswert ist in jedem Fall ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs für Kinder.
In einigen Städten und Gemeinden besteht zudem die Möglichkeit, dass Betreuungspersonen vom Jugendamt anerkannt werden. In diesen Fällen ist häufig auch eine finanzielle Förderung möglich, sodass Eltern nicht die gesamten Betreuungskosten selbst tragen müssen. Fragen Sie daher im Kennenlerngespräch gezielt nach einer entsprechenden Anerkennung.
Weitere Anregungen für das Gespräch finden Sie in unserem Merkblatt zur Auswahl einer Kinderbetreuungsperson.
Babysitter & Babysitterin
Babysitterinnen und Babysitter eignen sich vor allem für eine stundenweise Betreuung. Häufig handelt es sich um Schülerinnen, Schüler oder Studierende ohne pädagogische Ausbildung, die flexibel eingesetzt werden können, etwa zur Überbrückung von Überstunden oder abendlichen Terminen. Achten Sie darauf, dass die Betreuungsperson bereits Erfahrung mit Kindern der entsprechenden Altersgruppe hat und über aktuelle Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügt.
Au-pair
Ein Au-pair unterstützt Familien im Alltag auf Gegenseitigkeit. Die jungen Erwachsenen aus dem Ausland sind in der Regel zwischen 18 und 24 Jahre alt und übernehmen die Betreuung der Kinder sowie leichte Aufgaben im Haushalt. Im Gegenzug erhalten sie Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld. Ein Au-pair kann helfen, gelegentlich Betreuungszeiten außerhalb der üblichen Randzeiten abzudecken. Als alleinige und umfassende Betreuungsform ist dieses Modell jedoch nicht ausgelegt.
awo lifebalance arbeitet ausschließlich mit Agenturen zusammen, die das Gütezeichen „Au-pair“ tragen. Von ungesicherten Online-Plattformen ist abzuraten, da hier Qualität, Motivation und rechtliche Rahmenbedingungen häufig nicht ausreichend geprüft sind.
Beachten Sie außerdem, dass Au-pairs die Möglichkeit haben sollen, die deutsche Sprache zu erlernen. Die Umgangssprache im Haushalt sollte daher Deutsch sein. Ein Au-pair dient nicht der gezielten Fremdsprachenvermittlung für Kinder.
Umfangreiche Informationen zu den Rechten und Pflichten des Au-pairs sowie von Ihnen als Gastfamilie haben wir in unserem Merkblatt „Kinderbetreuung durch Au-pairs“ für Sie zusammengestellt.
Rechtliche Grundlagen
Private Kinderbetreuungspersonen mit einem monatlichen Verdienst bis 538 Euro (Stand Januar 2024) gelten als geringfügig Beschäftigte (Minijob) im Privathaushalt. Übernimmt die Betreuungsperson Aufgaben, die üblicherweise von Familienmitgliedern erledigt würden, handelt es sich rechtlich um eine sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung.
Eltern sind verpflichtet, die Betreuungsperson als Minijobberin oder Minijobber anzumelden. Dies ist wichtig, um Versicherungsschutz und Haftungsfragen eindeutig zu regeln. Die Anmeldung erfolgt über die Minijob-Zentrale, die bundesweit für Meldungen, Beitragsberechnung und Zahlungen zuständig ist.
Die Anmeldung erfolgt im sogenannten Haushaltsscheckverfahren. Dabei melden Sie die Betreuungsperson an und ab; separate Beitragsnachweise sind nicht erforderlich. Ausnahme: Die Betreuungsperson arbeitet selbstständig und stellt Rechnungen. In diesem Fall ist sorgfältig zu prüfen, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.
Die von den Eltern zu tragenden Abgaben setzen sich unter anderem aus Pauschalbeiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung (jeweils 5 Prozent), Umlagen bei Krankheit und Mutterschaft, Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie gegebenenfalls einer pauschalen Steuer zusammen. Die Betreuungsperson selbst zahlt einen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung.
Sie möchten sich kostenlos von unseren Expert*innen zum Thema Betreuungsmöglichkeiten im eigenen Haushalt beraten lassen und eine passende Betreuungsperson finden?

