logo
logo

Login

Altersgemäße Entwicklung & Gesundheitsfragen

Gesundheitliche Fragen begleiten Kinder und Eltern über viele Jahre hinweg. Regelmäßige Vorsorge, frühe Förderung und ein wachsamer Blick auf körperliches und seelisches Wohlbefinden helfen dabei, Entwicklungen gut zu begleiten und mögliche Belastungen rechtzeitig zu erkennen.

Altersgemäße Entwicklung fördern

Unmittelbar nach der Geburt prüft die Hebamme, ob Ihr Baby körperlich gesund ist – eine erste Bestandsaufnahme. Mit zunehmendem Alter wird die Frage nach einer altersgemäßen Entwicklung jedoch komplexer. Unterschiede im Tempo sind normal und in der Regel unbedenklich.

Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U12 bieten hierfür eine verlässliche Orientierung. Anhand standardisierter Untersuchungen erfassen Kinderärztinnen und Kinderärzte körperliche, geistige und soziale Entwicklungsschritte Ihres Kindes. Ziel ist es, Entwicklungsverzögerungen oder gesundheitliche Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig geeignete Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten.

Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U12 bei Kinderarzt oder Kinderärztin

Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 dienen der frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen sowie von körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklungsauffälligkeiten. Bei jeder Untersuchung wird zudem geprüft, ob Impfungen anstehen oder aufgefrischt werden sollten. Die weiterführenden Untersuchungen bis zur U12 richten den Blick insbesondere auf Schulkinder und Jugendliche und sollen Hinweise geben, wenn Überforderung, Belastungen oder gesundheitliche Risiken im schulischen oder sozialen Umfeld entstehen.

Nicht alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Untersuchungen ab der U10. Klären Sie daher frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen abgedeckt sind.

Früherkennungsuntersuchungen als Pflicht?

Rein rechtlich sind Sie nicht verpflichtet, mit Ihrem Kind an den U-Untersuchungen teilzunehmen. In der Praxis wird die Einhaltung der Termine jedoch in vielen Bundesländern aufmerksam begleitet. Hintergrund ist, dass die Vorsorgeuntersuchungen nicht nur der gesundheitlichen Früherkennung dienen, sondern auch Hinweise auf mögliche Überforderung der Eltern oder auf Vernachlässigung, Verwahrlosung, Missbrauch oder Misshandlung geben können. Das liegt auch im Interesse Ihres Kindes, da es im Alltag häufig von weiteren Bezugspersonen außerhalb der Familie betreut wird.

In Nordrhein-Westfalen und einigen anderen Bundesländern besteht eine Meldepflicht für Kinderärztinnen und Kinderärzte. Eltern werden schriftlich an anstehende Untersuchungen erinnert, wenn Termine nicht wahrgenommen wurden. Erfolgt die Untersuchung auch danach nicht innerhalb von vier Wochen, wird der zuständige Jugendhilfeträger informiert, der das weitere Vorgehen prüft.

Eine vergleichbare Regelung gilt in Berlin: Auch hier werden Eltern bei versäumten Untersuchungen angeschrieben. Ziel dieser Verfahren ist es, die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen U4 bis U9 zu erhöhen und mögliche Risiken für Kinder frühzeitig zu erkennen.

U1 bis U12 – was wird untersucht?

Von der Geburt bis in die Pubertät begleiten die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U12 die körperliche, geistige und soziale Entwicklung Ihres Kindes. Bei allen Untersuchungen werden Größe, Gewicht und Kopfumfang gemessen und eine altersentsprechende körperliche Untersuchung durchgeführt. Mit zunehmendem Alter zeigt Ihr Kind spielerisch, was es bereits kann. Ab der U6 hilft es, Ihr Kind behutsam vorzubereiten – etwa durch gemeinsames Sprechen, Bilderbücher, Puzzles oder kleine Zeichenübungen. Das gibt Sicherheit und erleichtert die Untersuchung.

  • U1: Wenige Stunden nach der Geburt werden Atmung, Herzschlag, Hautfarbe, Muskelspannung und Reflexe überprüft. Zudem erfolgen Messungen von Gewicht, Körperlänge und Kopfumfang sowie ein Hörscreening. Am zweiten oder dritten Lebenstag wird Blut entnommen, um angeborene Erkrankungen frühzeitig zu erkennen.
  • U2: Zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag werden Organe, Motorik, Stoffwechsel und Hormonfunktion untersucht. Gegebenenfalls erfolgt eine orthopädische Abklärung. Wichtig ist außerdem, dass Sie einen Kinderarzt gefunden haben und wissen, wo sich das nächste Kinderkrankenhaus befindet.
  • U3: In der vierten bis sechsten Lebenswoche liegt der Fokus auf Haltung und Beweglichkeit. Eine Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke gehört hier routinemäßig dazu.
  • U4: Im dritten bis vierten Lebensmonat werden motorische Entwicklung, Nervensystem, Hör- und Sehvermögen sowie das Hüftgelenk überprüft.
  • U5: Im sechsten oder siebten Lebensmonat geht es um erste Laute, Drehbewegungen und die allgemeine Entwicklung. Zusätzlich erhalten Sie Informationen zu Ernährung, Beikost und Hautpflege.
  • U6: Zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat werden Beweglichkeit und Sprachentwicklung beurteilt: Sitzen, Krabbeln, erste Schritte und erste Worte stehen im Mittelpunkt.
  • U7: Kurz vor dem zweiten Geburtstag wird überprüft, ob Ihr Kind sicher läuft, Gegenstände erkennt und benennt sowie altersgerecht kommuniziert. Auch soziale Entwicklung und erste Schritte zur Sauberkeit werden thematisiert.
  • U7a: Diese zusätzliche Untersuchung zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat schließt die Lücke zur U8. Sie dient der frühzeitigen Erkennung körperlicher oder psychischer Auffälligkeiten und wird nicht von allen Krankenkassen übernommen.
  • U8: Im Alter von dreieinhalb bis vier Jahren stehen Geschicklichkeit, Selbstständigkeit, Sozialverhalten und Kontaktfähigkeit im Vordergrund.
  • U9: Mit fünf bis fünfeinhalb Jahren werden die bisherigen Entwicklungsschritte überprüft, insbesondere Motorik, Haltung und Sozialverhalten. Zudem erfolgt eine erste Einschätzung der Schulfähigkeit.
  • U10: Bei sieben- bis achtjährigen Kindern wird geprüft, ob Lern- oder Entwicklungsauffälligkeiten bestehen, etwa im Lesen, Schreiben oder Rechnen. Auch Hinweise auf ADHS, Zahn- und Kieferfehlstellungen sowie das Medienverhalten werden erfasst.
  • U11: Bei neun- bis zehnjährigen Kindern stehen schulische Entwicklung, Sozialverhalten, Bewegungsgewohnheiten und mögliche Suchtgefährdungen im Fokus.
  • U12: Zwischen dem 13. und 15. Lebensjahr werden körperliche und seelische Entwicklung, Impfstatus, Blutdruck, Schilddrüsenfunktion, Motorik, Gesundheitsverhalten sowie schulische und familiäre Situation umfassend betrachtet.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Kinder- und Jugendärzte und Jugendärztinnen im Netz.


Sie möchten sich kostenlos von unseren Expert*innen zum Thema altersgemäße Entwicklung & Gesundheitsfragen beraten lassen und den individuellen Bedarf klären?